Pegasus-Urteil: Aufweichen des Parlamentsvorbehaltes abgewehrt

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Fall Pegasus (Rettungsmission in Libyen) erklärt Dr. Frithjof Schmidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Das Bundesverfassungsgericht hat uns in der Sache bestätigt: Der Einsatz in Libyen war grundsätzlich mandatspflichtig. Genau das hatte die Bundesregierung bestritten. Das Gericht hat das richtig gestellt. Damit ist der Herabsetzung der Einsatzschwelle und Aushöhlung des Parlamentsvorbehaltes durch die Regierungsfraktionen ein Riegel vorgeschoben. Die Mandatspflichtigkeit ist nicht von der Größe eines Einsatzes abhängig.

Eine Überraschung ist, dass bei Eilfällen keine nachträgliche Mandatierung mehr nötig ist, wenn der Einsatz zum Zeitpunkt einer möglichen Parlamentsbefassung abgeschlossen ist. Zentral ist aber die Feststellung des Gerichtes, dass die Informationsrechte des Parlamentes bei einem Einsatz auch in diesem Fall unverzüglich und umfassend durch die Bundesregierung eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass geheime Kampfeinsätze oder Kriegsführung in Deutschland nicht möglich sind.

Hier finden Sie den Link zum Urteil

Verwandte Artikel