Anlässlich des heute vorgestellten Berichts der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, der sogenannten Rühe-Kommission, erklärt Frithjof Schmidt, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Es ist ein Erfolg unserer scharfen Kritik, dass der Kommissions-Bericht auf Vorschläge für „Vorratsbeschlüsse“ des Parlamentes zu Bundeswehreinsätzen verzichtet. Ursprünglich hatte die Union solche Beschlüsse angestrebt. Dass die Kommission jedoch weiterhin eine grundlegende Debatte über solche Verfassungsänderungen fordert, halten wir für falsch.
Die Mandatspflichtigkeit von der Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Einbindung in bewaffnete Konflikte abhängig zu machen und einen entsprechenden Katalog aufzustellen, ist hochproblematisch und eine offene Interpretationsfrage. Eine solche gesetzliche Regelung halten wir nicht für praxistauglich und werden sie nicht unterstützen.
Darüber hinaus sehen wir in den Vorschlägen der Kommission zu den Einsätzen des KSK durch unklare Formulierungen die Gefahr einer Aufhebung der Beschränkungen geheimer KSK-Einsätze. Im Bericht wird implizit die Möglichkeit von KSK-Einsätzen außerhalb der durch den Bundestag mandatierten Missionen in den Raum gestellt. Entsprechende gesetzliche Regelungen werden wir nicht unterstützen.
Dahingegen begrüßen wir die Vorschläge der Kommission zu den Unterrichtungs- und Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Parlament. Sie stellen eine wichtige Verbesserung dar. Auch begrüßen wir, dass sich die Kommission bei der Unterrichtungspflicht im Bereich der Gemeinsam Außen- und Sicherheitspolitik der EU für eine parlamentsfreundliche Auslegung ausgesprochen hat.
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