Die Grüne Bundestagsfraktion hat gegen die Bundesregierung eine Organklage wegen der Verweigerung einer umfassenden und frühzeitigen Unterrichtung eingereicht. Im Vorlauf zum Ratsbeschluss zur EU-Militärmission EUNAVFOR MED im Mittelmeer, die seit kurzem Operation „Sophia“ genannt wird, weigerte sich die Bundesregierung dem Bundestag das Krisenmanagementkonzept der Mission zur Verfügung zu stellen. Dieses Konzept enthält jedoch entscheidende Grundzüge der Mission. Dem Bundestag war es dadurch nicht möglich vorab auf die Entscheidung des Rates Einfluss zu nehmen, obwohl ihm dieses Recht laut Grundgesetz zusteht. Demnach darf der Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gedrängt werden darf, sondern muss auch im Vorfeld die Möglichkeit haben Stellungnahmen abzugeben. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht bereits formuliert. Die Klageschrift an das Bundesverfassungsgericht finden Sie hier. Einen ausführlichen Bericht über die Vorstellung der Klage können Sie hier nachlesen.
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